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Allgemeine Geschäftsbedingungen                       

 

§ 1 Anwendungsbereich

 

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Verträge zwischen dem Logistikmentorat Ingo Boll e. K.  und ihren Auftraggebern Anwendung.

    Entgegenstehende oder abweichende Geschäfts-, Vertrags- und/oder Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, Ihrer Geltung

    wird schriftlich zugestimmt.

2. Soweit zwischen den Vertragsparteien auch individualvertragliche Vereinbarungen getroffen worden sind, haben diese Vorrang vor den Be-

    stimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten dann nur ergänzend, sofern und

    soweit im Individualvertrag nichts oder nichts Abweichendes geregelt ist.

3. "4Lox" ist eine registrierte Marke von Logistikmentorat Ingo Boll e. K. (Registernummer 30 2023 211 044).

 

§ 2 Leistungen von Logistikmentorat Ingo Boll e. K.

 

1. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Logistikmentorat Ingo Boll e. K. nur die Erbringung von Dienstleistungen schuldet, nicht jedoch

    die Herstellung eines Werks oder die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass sich

    am ausschließlich dienstvertraglichen Charakter der Leistungspflicht vom Logistikmentorat Ingo Boll e. K. auch dann nichts ändert, wenn diese sich zur

    schriftlichen Aufzeichnung der Ergebnisse ihrer Dienstleistung sowie zur Erstellung und Übergabe entsprechender Berichte, Studien und

    dergleichen verpflichtet. Derartige schriftliche Berichte, Studien und dergleichen stellen – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist

    – insbesondere keine Gutachten dar, sondern geben nur den wesentlichen Inhalt des Ablaufs und des Ergebnisses der Dienstleistungen

    wieder.

2. Das Logistikmentorat Ingo Boll e. K. ist berechtigt, den Beratungsauftrag oder Teilbereiche durch sachverständige unselbständig beschäftigte Mitar-

    beiter oder gewerbliche/ freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen. Die Vertragsparteien sind sich ferner  

    darüber einig, dass das Logistikmentorat Ingo Boll e. K. keine rechtsberatenden, steuerberatenden oder zur Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern

    gehörenden Tätigkeiten schuldet oder leistet. Soweit das LOGISTIKMENTORAT für die Erbringung solcher Tätigkeiten durch die Einschaltung

    entsprechender Berufsträger sorgt, handelt sie nur als Vermittler, ohne selbst Schuldner/Vertragspartner solcher Tätigkeiten zu werden. Die

    Mitarbeit spezialisierter Kollegen für o.g. Bereiche ist schriftlich zu vereinbaren zwischen Auftraggeber und den spezialisierten Kollegen. Die

    Rechnungsstellung erfolgt direkt an den Auftraggeber. Im letzten Fall übernimmt die Logistikmentorat Ingo Boll e. K. auch keine Haftung für Arbeiten der

    o. g. Personen.

3. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Logistikmentorat Ingo Boll e. K. nicht dazu verpflichtet ist, die dieser schriftlich oder mündlich  

    erteilten Informationen, Daten oder Unterlagen auf deren sachliche oder rechnerische Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit hin

    zu überprüfen. Falls das Logistikmentorat Ingo Boll e. K. jedoch erkennt, dass die ihr schriftlich oder mündlich erteilten Informationen, Daten oder

    Unterlagen offensichtlich unrichtig, unvollständig oder nicht ordnungsgemäß sind, wird sie darauf hinweisen.

4. Der Auftraggeber hat Anspruch auf die Beseitigung etwaiger Mängel. Dieser Anspruch muss unverzüglich geltend gemacht werden. Dem

    Logistikmentorat Ingo Boll e. K. ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

 

§ 3 Aufbewahrung von Unterlagen

 

Das Logistikmentorat Ingo Boll e. K. ist zur Aufbewahrung der ihr zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen nicht mehr verpflichtet, wenn seit dem Tag der Beendigung des Vertragsverhältnisses drei Jahre vergangen sind oder seit einer schriftlichen Aufforderung an den Auftraggeber, die Unterlagen abzuholen, ein halbes Jahr vergangen ist.

 

§ 4 Mitwirkungspflicht

 

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Logistikmentorat Ingo Boll e. K. nach Kräften zu unterstützen, namentlich alle zur Auftragsdurchführung

    erforderlichen Informationen und Unterlagen zu übermitteln, und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung

    notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.

2. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, das Logistikmentorat Ingo Boll e. K. eine oder mehrere Personen zu benennen, die dazu ermächtigt sind, für

    den Auftraggeber verbindlich alle zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistung notwendigen Erklärungen abzugeben.

 

§ 5 Datenschutz, Datenübermittlung

 

1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Daten- und Informationsaustausch in der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und mit  

    allen Projektbeteiligten auch über unverschlüsselte E-Mails erfolgt. Sofern der Auftraggeber wünscht, dass Daten nicht über unverschlüsselte    

    E-Mails und E-Mail-Anhänge versendet werden, wird er dies – entweder im Einzelfall oder generell – dem Auftragnehmer schriftlich mitteilen. In

    diesem Fall werden dann E-Mail-Anhänge verschlüsselt versendet, die der Auftraggeber nur mit Kennwort öffnen kann. Sowohl für den

    Datenversand vom Auftraggeber zum Auftragnehmer wie auch umgekehrt sind, sofern Verschlüsselung gewünscht wird, Ver- und

    Entschlüsselungsmethoden zu verwenden, die mit Standardsoftware (insbesondere MS Office, Apple Mail) ohne Zusatzinstallationen

    anwendbar sind.

2. Das Logistikmentorat Ingo Boll e. K.  ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeitern im Rahmen

    ihrer Tätigkeit maschinell zu erheben, automatisiert zu verarbeiten und zu speichern sowie – im Rahmen des Auftragsgegenstandes – ggf.

    einem Dienstleistungsrechenzentrum oder anderen geeigneten Dritten zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen. Bei

    Einschaltung Dritter hat das Logistikmentorat Ingo Boll e .K. deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.

3. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Inhalt unverschlüsselter Emails bzw. deren Anhänge möglicherweise von unbefugten Dritten gelesen

    werden können. Gleichwohl erklärt sich der Auftraggeber mit einer Kommunikation sowie einer Übermittlung von Unterlagen per  

    unverschlüsselter Email einverstanden. Sollte der Auftraggeber eine andere Kommunikationstechnik wünschen, wird er dies dem

    Logistikmentorat Ingo Boll e. K. mitteilen.

 

§ 6 Rechte an den Arbeitsergebnissen

 

1. Sämtliche Urheberrechte oder Rechte aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz an allen vom Logistikmentorat Ingo Boll e. K.  zum

    Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten Schriftstücken stehen ausschließlich dem LOGISTIKMENTORAT zu.

2. Die Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung solcher von dem Logistikmentorat Ingo Boll e.K. zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten  

    Dienstleistungen erstellten Schriftstücke ist dem Auftraggeber nur für seinen eigenen Betrieb zu den vertraglich vorausgesetzten Zwecken

    gestattet.

3. Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse vom Logistikmentorat Ingo Boll e. K. an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Logistikmentorats

    soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt.

§ 7 Zurückbehaltungsrecht

 

Das Logistikmentorat Ingo Boll e. K. steht bis zur vollständigen Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr vom Auftraggeber zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Auftraggeber dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses vom Logistikmentorat Ingo Boll e. K.  unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.

 

§ 8 Vergütung

 

1. Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, gilt die übliche Vergütung sowie die Erstattung von Aufwendungen in üblicher Höhe als  

    vereinbart.

2. Das Logistikmentorat ist berechtigt, alle 14 Tage nach Beginn des Vertragsverhältnisses über die geleisteten Arbeiten abzurechnen. Das            

    Honorar ist sofort nach Rechnungsstellung fällig.

3. Neben dem Honoraranspruch gemäß Absatz 1 steht dem Logistikmentorat Ingo Boll e. K. noch ein Anspruch auf Ersatz aller zur Erbringung der  

    geschuldeten Dienstleistungen gemachten Aufwendungen und Auslagen zu.

4. Gegen den Honoraranspruch und den Aufwendungsersatzanspruch kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig

    festgestellten Forderungen die Aufrechnung erklären.

5. Die Umsatzsteuer wird jeweils in der gesetzlichen Höhe berechnet.

6. Mehrere Auftraggeber desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.

7. Mit Zahlung von Rechnungen des Logitikmentorats durch den Auftraggeber oder von diesem beauftragte Dritte gelten die mit der

    jeweiligen Rechnung geltend gemachten Forderungen als anerkannt. Rückforderungsansprüche sind ausgeschlossen.

8. Einwendungen gegen Rechnungen vom Logistikmentorat Ingo Boll e. K. sind spätestens innerhalb 5 Werktagen nach Zugang geltend zu machen;

    spätere Einwendungen sind ausgeschlossen.

9. Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, erhält das Logistikmentorat Ingo Boll e. K. einen dem Umfang ihrer bis zur Beendigung des

    Auftrags geleisteten Tätigkeit entsprechenden Anteil der Vergütung. Wird der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat,

    vorzeitig beendet, so hat das Logistikmentorat Ingo Boll e. K. zusätzlich für den Zeitraum von der Beendigung des Auftrags bis zum Ablauf der

    vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist Anspruch auf 90% der ihr für diesen Zeitraum zustehenden Vergütung. Die Vertragsparteien haben

    die Möglichkeit, einen geringeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen.

§ 9 Verschwiegenheit

 

Das Logistikmentorat verpflichtet sich, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser Verpflichtung entbindet.

Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen vom Logistikmentorat Ingo Boll e. K. erforderlich ist. Das Logistikmentorat Ingo Boll e. K.  ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als sie nach den Versicherungsbedingungen ihrer Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.

Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des Auftraggebers.

 

§ 10 Haftung

 

Das Logistikmentorat Ingo Boll e. K. handelt bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Die Haftung vom Logistikmentorat für Schäden des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt; sie ist im Falle von Fahrlässigkeit der Höhe nach auf EUR 250.000,00 je Schadensfall begrenzt. Das Logistikmentorat Ingo Boll e. K. haftet jedoch für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Schäden aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten); bei letzteren ist im Falle leichter Fahrlässigkeit die Haftung jedoch der Höhe nach begrenzt auf die zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Das Logistikmentorat Ingo Boll e. K. haftet nicht für Produktionsausfall und entgangenen Gewinn bei dem Auftraggeber. Die Haftung für den Erfolg oder die Erreichung bestimmter Ziele des Auftraggebers ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Aufgrund des Auftragsumfanges (u.a. § 1 dieser AGB) bereitet das Logistikmentorat Ingo Boll e. K. lediglich die unternehmerische Entscheidung über Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit vor. Die Entscheidung und Umsetzung und somit das Erfolgsrisko liegt allein beim Auftraggeber.

 

§ 11 Verjährung

 

Sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Ansprüche des Auftraggebers gegen das Logistikmentorat Ingo Boll e. K. verjähren nach 2 Jahren. Abweichend hiervon gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren, wenn das Logistikmentorat Ingo Boll e. K. Vorsatz zur Last fällt.

 

§12 Kündigung des Vertragsverhältnisses

 

Sofern nicht anders vereinbart, kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

§ 13 Beendigung des Auftrags

 

Der dem Logistikmentorat Ingo Boll e. K. erteilte Auftrag wird durch die Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen beendet. Teilt das Logistikmentorat Ingo Boll e. K. dem Auftraggeber schriftlich die vollständige Erbringung aller geschuldeten Dienstleistungen mit, kann der Auftraggeber die Erbringung weiterer Dienstleistungen nicht mehr verlangen, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der schriftlichen Erklärung des Logistikmentorats schriftlich die Unvollständigkeit der erbrachten Dienstleistungen rügt.

 

§ 14 Schlussbestimmungen

 

Auf alle aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden oder mit ihm in Zusammenhang stehenden Ansprüche findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Gerichtsstand ist der Sitz des Logistikmentorat Ingo Boll e. K.. Diese kann den Auftraggeber jedoch auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Die Vertragsparteien sind dann verpflichtet, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahekommt.

 

 

 Stand: Januar 2024

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